Eine schöne Frau lacht

Compliance Beauftragte(r)

Der Compliance-Beauftragte* ist in Deutschland gemäß den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) eine wichtige Funktion innerhalb der Bankenbranche. Die Hauptaufgabe einen Compliance-Beauftragten besteht darin, Risiken der Geschäftsaktivitäten und -prozesse eines Finanzdienstleistungsinstituts (FDI) im Hinblick auf rechtliche, regulatorische und interne Vorschriften zu analysieren und zu minimieren.

Als Spezialist für Compliance-Fragen überwacht er das operative Risikomanagement des Instituts und bewertet die Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sowie bankinternen Richtlinien und Prozessen. Er kann beispielsweise Schulungen durchführen, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für Compliance-Fragen zu stärken, beobachtet und meldet Risiken und Verstöße oder nimmt an Projekten teil, um sicherzustellen, dass Compliance-Fragen im Fokus bleiben.

Risikomanager(in)

Die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) definieren den Risikomanager* als eine Person oder Abteilung mit der Aufgabe, das Risikomanagement im Unternehmen zu steuern und zu überwachen. Insbesondere trägt der Risikomanager zur Umsetzung eines effektiven und effizienten Risikomanagementsystems (RMS) bei und stellt sicher, dass die Vorschriften und Richtlinien im Bereich Risikomanagement eingehalten werden.

Zu den Aufgaben des Risikomanagers nach MaRisk gehören:

  • Identifikation, Bewertung und Überwachung von Risiken
  • Entwicklung von Risikostrategien und Risikopolitiken
  • Überwachung der Einhaltung von rechtlichen und regulatorischen Vorgaben
  • Erstellung von Risikoreports für die Geschäftsleitung und Aufsichtsbehörden
  • Durchführung von Risikoanalysen im Hinblick auf geplante Aktivitäten und Entscheidungen
  • Sicherstellung der Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominimierung oder -vermeidung
  • Förderung einer Risikokultur im Unternehmen
Frauen besprechen etwas mit ihrer Kollegin
Eine Person, die einen Laptop benutzt

Geldwäschebeauftragte(r)

Die Geldwäschebeauftragten müssen gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) folgende Aufgabenerfüllen:

  • Risikobewertung: Sie müssen eine Risikobewertung durchführen, um potenzielle Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Unternehmen zu identifizieren.
  • Erstellung eines Geldwäschepräventionsprogramms: Auf Basis der Risikobewertung müssen Sie ein Geldwäschepräventionsprogramm erstellen, das auf den spezifischen Risiken des Unternehmens basiert.
  • Schulung von Mitarbeitern: Die Geldwäschebeauftragten müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens über die Gefahren und die Bedeutung von Geldwäscheprävention geschult werden.
  • Überwachung von Transaktionen: Sie müssen Transaktionen, die vom Unternehmen durchgeführt werden, überwachen und ungewöhnliche Aktivitäten oder Verdachtsfälle von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden.
  • Zusammenarbeit mit Behörden: Im Falle von Verdachtsfällen von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung müssen die Geldwäschebeauftragten eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und diese informieren.
  • Regelmäßige Berichterstattung: Die Geldwäschebeauftragten müssen regelmäßig Berichte an die Geschäftsführung oder den Vorstand erstellen, die den Status der Geldwäscheprävention im Unternehmen zusammenfassen und auf mögliche Schwachstellen hinweisen.
Lese weniger
Weiterlesen
  • Zusammenarbeit mit Behörden: Im Falle von Verdachtsfällen von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung müssen die Geldwäschebeauftragten eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und diese informieren.
  • Regelmäßige Berichterstattung: Die Geldwäschebeauftragten müssen regelmäßig Berichte an die Geschäftsführung oder den Vorstand erstellen, die den Status der Geldwäscheprävention im Unternehmen zusammenfassen und auf mögliche Schwachstellen hinweisen.
Lese weniger

Risikocontroller(in)

Der Risikocontroller hat in seinem Aufgabenbereich verschiedene Funktionen, die ihm durch dieMaRisk zugewiesen sind. Hier sind die wichtigsten Funktionen aufgeführt:

  • Risikoanalyse: Der Risikocontroller hat die Aufgabe, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, die das Unternehmen betreffen können. Dabei muss er eine Risikobewertung durchführen, um das Risiko in Bezug auf Häufigkeit, Ausmaß und Folgen zu bestimmen.
  • Risikomanagement: Der Risikocontroller hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um identifizierte Risiken zu managen oder zu minimieren. Dabei muss er sicherstellen, dass die Maßnahmen angemessen und effektiv sind.
  • Risikoreporting: Der Risikocontroller hat die Aufgabe, regelmäßig Berichte über die Risiken und das Risikomanagement an das Management und andere Interessengruppen zu liefern,um sie über den Zustand der Risiken im Unternehmen auf dem Laufenden zu halten.
Weiterlesen
  • Schulung und Training: Der Risikocontroller hat die Aufgabe, die Mitarbeiter des Unternehmens über das Risikomanagement zu schulen und zu trainieren, um ein Bewusstsein für Risiken zu schaffen und das Verhalten des Unternehmens im Hinblick auf das Risikomanagement zu verbessern.
  • Interaktion mit Aufsichtsbehörden: Der Risikocontroller hat die Aufgabe, bei Bedarf Informationen an Aufsichtsbehörden weiterzugeben und bei der Umsetzung von Regulierungsanforderungen zu helfen. Der Risikocontroller muss sicherstellen, dass das Management des Unternehmens über die Anforderungen der Regulierungsbehörden informiert ist und dass die Risiken im Einklang mit den Vorschriften minimiert werden.
Lese weniger
Zwei Personen analysieren Geschäftsstrategien

ANSCHRIFT & KONTAKT

GRINMAN Consulting
Rheinaustr. 32
68163 Mannheim

GOOGLE MAPS