Der Compliance-Beauftragte* ist in Deutschland gemäß den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) eine wichtige Funktion innerhalb der Bankenbranche. Die Hauptaufgabe einen Compliance-Beauftragten besteht darin, Risiken der Geschäftsaktivitäten und -prozesse eines Finanzdienstleistungsinstituts (FDI) im Hinblick auf rechtliche, regulatorische und interne Vorschriften zu analysieren und zu minimieren.
Als Spezialist für Compliance-Fragen überwacht er das operative Risikomanagement des Instituts und bewertet die Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sowie bankinternen Richtlinien und Prozessen. Er kann beispielsweise Schulungen durchführen, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für Compliance-Fragen zu stärken, beobachtet und meldet Risiken und Verstöße oder nimmt an Projekten teil, um sicherzustellen, dass Compliance-Fragen im Fokus bleiben.
Die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) definieren den Risikomanager* als eine Person oder Abteilung mit der Aufgabe, das Risikomanagement im Unternehmen zu steuern und zu überwachen. Insbesondere trägt der Risikomanager zur Umsetzung eines effektiven und effizienten Risikomanagementsystems (RMS) bei und stellt sicher, dass die Vorschriften und Richtlinien im Bereich Risikomanagement eingehalten werden.
Zu den Aufgaben des Risikomanagers nach MaRisk gehören:
Die Geldwäschebeauftragten müssen gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) folgende Aufgabenerfüllen:
Der Risikocontroller hat in seinem Aufgabenbereich verschiedene Funktionen, die ihm durch dieMaRisk zugewiesen sind. Hier sind die wichtigsten Funktionen aufgeführt: