Schulungen

Einleitung

Ich biete Schulungen und Workshops für Entscheidungsträger und Beschäftigte an, um das Bewusstsein für Risikomanagement, Compliance, interne Revision, Datenschutz und Nachhaltigkeit zu stärken. Durch maßgeschneiderte Schulungsprogramme können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um Risiken zuerkennen, Compliance-Richtlinien einzuhalten, interne Kontrollen durchzuführen und nachhaltiges Handeln in ihren täglichen Aufgaben zu integrieren.

Meine Schulungen sind praxisorientiert und auf die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten. Sie decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die Entwicklung von Compliance-Maßnahmen, interne Audit-Techniken und -Methoden sowie die Implementierung von nachhaltigen Geschäftspraktiken.

Ich habe umfangreiche Erfahrung darin, Schulungen sowohl für Führungskräfte als auch für Mitarbeiter auf verschiedenen Ebenen durchzuführen. Mein Ziel ist es, komplexe Konzepte verständlich zu vermitteln und praktische Beispiele und Fallstudien einzubeziehen, um das Lernen zu verbessern und den Teilnehmern das nötige Werkzeug zur Verfügung zu stellen, um ihre Aufgaben effektiv auszuführen.

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Durch meine Schulungen können Unternehmen das Risikobewusstsein in der gesamten Organisation stärken, die Einhaltung von Compliance-Vorschriften verbessern, die Effektivität interner Kontrollen steigern und nachhaltige Praktiken in das Geschäftsalltagintegrieren.

Wenn Sie Interesse an Schulungen für Ihr Unternehmen haben oder weitere Informationen zu meinen Schulungsprogrammen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich einfach, und ich helfe Ihnen gerne weiter

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Ein Laptop auf einem Tisch

Geldwäsche-Schulung

  • Jährliche Sensibilisierung der Mitarbeiter und Entscheidungsträger
  • Berücksichtigung der neuen europäischen und nationalen gesetzlichen Anforderungen
  • Online-(im Aufbau) oder In-House-Schulungen
Geld in Händen

Compliance-Schulung

  • Jährliche Sensibilisierung der Mitarbeiter und Entscheidungsträger
  • Besondere Anforderungen an interne Prozesse
  • Whistleblowing-, Code-of-Conduct und weitere Themen
Konferenzsaal

Datenschutz-Schulung

  • Jährliche Sensibilisierung der Mitarbeiter und Entscheidungsträger
  • Erklärung der wichtigen Inhalte des DS-GVO
  • Praktische Anwendungshinweise
  • Online-(im Aufbau) oder In-House-Schulungen
Zwei Personen hören einer Frau zu, die neben dem Plakat steht

Risikomanagement-Schulung

  • Jährliche Sensibilisierung der Mitarbeiter und Entscheidungsträger
  • Erkennen der Risiken in der täglichen Arbeit
  • Durchführung einer Risikoanalyse
  • Ableitung der risikoreduzierenden Maßnahmen
  • Three-Lines-Of-Defense-Ansatz
Planung, Budgetierung, Prognose

Risikomanagement Prozesse

Verantwortung der Geschäftsführung

Nach AT 3 (Allgemeiner Teil) der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Deutschland gibt es verschiedene Anforderungen an Geschäftsführer. Die genauen Anforderungen können je nach Art des Instituts variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Punkte:

  • Qualifikation und Erfahrung: Geschäftsführer sollten über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügen, um ihre Aufgaben im Risikomanagement effektiv wahrnehmen zu können. Dies umfasst Kenntnisse über relevante rechtliche, regulatorische und geschäftliche Aspekte.
  • Verantwortungsbewusstsein: Geschäftsführer sind verantwortlich für die Einhaltung der MaRisk und anderer rechtlicher und regulatorischer Anforderungen. Sie sollten ein hohes Verantwortungsbewusstsein zeigen und die Risikomanagementprozessbankenessen überwachen.
  • Risikobewusstsein: Geschäftsführer sollten ein gründliches Verständnis der Risiken haben, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, und angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern.
  • Entscheidungsfähigkeit: Geschäftsführer sollten in der Lage sein, fundierte Entscheidungen im Risikomanagement zu treffen. Dies umfasst die Fähigkeit, Risiken angemessen abzuwägen und Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens zu treffen.
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  • Kommunikationsfähigkeit: Geschäftsführer müssen in der Lage sein, effektiv mit anderen Führungskräften, Aufsichtsbehörden und relevanten Stakeholdern zu kommunizieren. Sie sollten Risikoberichte und -informationen klar und präzise vermitteln können.
  • Überwachungsfunktion: Geschäftsführer haben die Aufgabe, die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems zu überwachen und sicherzustellen, dass angemessene interne Kontrollen und Maßnahmen zur Risikosteuerung vorhanden sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Kontext und Art des Unternehmens variieren können. Die MaRisksind spezifisch auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute ausgerichtet, und andere Branchen können unterschiedliche regulatorische Anforderungen haben. Es wird empfohlen, die aktuellen MaRisk-Richtlinien der BaFin oder fachkundigen Rechtsbeistand zu konsultieren, um spezifische Anforderungen für Geschäftsführer in einem bestimmten Kontext zu ermitteln.

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Frau am Telefon sitzt auf einem Tisch
Frauen besprechen etwas mit ihrer Kollegin

Unser Leistungsangebot

  • Laufende Beratung der Geschäftsführung zu regulatorischen und betriebswirtschaftlichen Themen
  • Durchführung div. Analysen
  • Schulung der Mitarbeiter zu regulatorischen Themen, siehe Abschnitt Schulungen
  • Erstellung der Dokumentation
  • Begleitung bei der Jahresabschlussprüfung
  • Umsetzung der Datenschutzanforderungen im Unternehmen

Verantwortung der Geschäftsführung

AT 3 (Allgemeiner Teil) der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) beinhaltet auch die Anforderungen an die Risikokultur eines Unternehmens. Die Risikokultur bezieht sich auf die Werte, Überzeugungen und Verhaltensweisen innerhalb einer Organisation in Bezug auf Risiken und deren Management. Eine starke Risikokultur ist entscheidend, um eine angemessene Risikosteuerung zu gewährleisten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen. Die Anforderungen an die Risikokultur gemäß AT 3 MaRisk umfassen:

  • Verankerung der Risikokultur: Die Geschäftsführung muss eine klare Risikokultur definieren und diese innerhalb des gesamten Unternehmens verankern. Dies umfasst die Festlegung von Werten, Normen und Verhaltensweisen, die das Risikobewusstsein und die Risikoverantwortung fördern.
  • Förderung von Risikobewusstsein und Risikoverantwortung: Die Risikokultur sollte dazu beitragen, ein hohes Bewusstsein für Risiken auf allen Hierarchieebenen zu schaffen. Mitarbeiter sollten ermutigt werden, Risiken zu identifizieren, zu melden und proaktiv Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
  • Offene Kommunikation: Eine gute Risikokultur erfordert eine offene und transparente Kommunikation über Risiken.Mitarbeiter sollten ermutigt werden, Risiken und Bedenken anzusprechen und Vorschläge zur Verbesserung des Risikomanagements einzubringen.
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  • Integration des Risikomanagements in Entscheidungsprozesse: Die Risikokultur sollte sicherstellen, dass Risikobetrachtungen in Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen des Unternehmens einfließen. Risikomanagement sollte integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie, der Geschäftsprozesse und der Leistungsbeurteilung sein.
  • Führung und Vorbildfunktion: Die Geschäftsführung hat eine wichtige Vorbildfunktion bei der Schaffung einer positiven Risikokultur. Sie sollte Risikomanagement und die Einhaltung der Risikopolitik aktiv unterstützen und vorleben.
  • Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter sollten regelmäßig über Risikomanagementthemen geschult und sensibilisiert werden, um ein angemessenes Risikobewusstsein und -verständnis zu fördern.

Die genauen Anforderungen an die Risikokultur können je nach Art und Größe des Unternehmens variieren. Es ist wichtig, die aktuellen MaRisk-Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu konsultieren, um die spezifischen Anforderungen an die Risikokultur in einem bestimmten Kontext zu verstehen.

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Verwendung auf eigenem Speiseplan
Einrichten von Geschäftsstrategien auf einer LED

Unser Leistungsangebot

  • Laufende Beratung der Geschäftsführung zur Messung und Umsetzung der nachhaltigen Risikokultur im Unternehmen
  • Bestandsaufnahme und Messung der Risikokultur
  • Durchführung div. Analysen
  • Schulung der Mitarbeiter im Bereich Risikomanagement, siehe Abschnitt Schulungen
  • Erstellung der Dokumentation
  • Begleitung bei der Jahresabschlussprüfung

Risikocontrolling

Nach den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) müssen Banken und Finanzinstitute in Deutschland ein effektives Risikomanagement etablieren. Das Risikocontrolling ist eine wichtige Funktion innerhalb des Risikomanagements und hat die Aufgabe, die Risiken eines Instituts zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu überwachen.Die Funktion des Risikocontrollings nach MaRisk umfasst verschiedene Aufgabenbereiche:

  • Risikoidentifikation: Das Risikocontrolling identifiziert potenzielle Risiken, denen das Institut ausgesetzt ist. Dazu gehören beispielsweise Kreditrisiken, Marktrisiken, operationelle Risiken oder Liquiditätsrisiken.
  • Risikoanalyse: Die identifizierten Risiken werden vom Risikocontrolling analysiert, um ihre Auswirkungen und Wahrscheinlichkeiten zu bewerten. Hierbei werden verschiedene Methoden wie etwa statistische Analysen, Szenarioanalysen oderstresstests eingesetzt.
  • Risikobewertung: Das Risikocontrolling bewertet die identifizierten Risiken hinsichtlich ihrer Tragweite für das Institut. Dabei wird ermittelt, inwieweit diese Risiken die finanzielle Stabilität oder den Geschäftserfolg des Instituts beeinträchtigen können
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  • Risikoüberwachung: Das Risikocontrolling überwacht fortlaufend die Risiken des Instituts. Es stellt sicher, dass die Risiken angemessen gesteuert und kontrolliert werden. Dazu gehört auch die regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung und das Risikomanagement.
  • Risikosteuerung: Auf Basis der identifizierten Risiken und den Ergebnissen der Risikoanalyse entwickelt das Risikocontrolling geeignete Maßnahmen zur Risikosteuerung. Es unterstützt das Management bei der Festlegung von Risikoappetit und -toleranz und bei der Implementierung von risikomindernden Maßnahmen.
  • Risikoberichterstattung: Das Risikocontrolling erstellt regelmäßige Berichte über die Risikosituation des Instituts. Dies Berichte informieren die Geschäftsleitung, das Risikomanagement und die Aufsichtsbehörden über die wesentlichen Risiken, ihre Entwicklung und die ergriffenen Maßnahmen zur Risikosteuerung.

Das Risikocontrolling hat somit eine wichtige Funktion bei der Sicherstellung einer angemessenen Risikosteuerung und -überwachung innerhalb eines Instituts gemäß den Anforderungen der MaRisk.

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Frau im weißen Anzug bespricht mit ihren Kollegen Börsendaten
Frauen und Männer geben sich gegenseitig High Five

Unser Leistungsangebot

  • Laufende Beratung der Geschäftsführung im Bereich Risikocontrolling
  • Erstellung der Risikoinventur
  • Bewertung der Risiken
  • Berechnung der Risikotragfähigkeit
  • Durchführung der Stresstest und Festlegung der Limite
  • Kapitalplanung
  • Erstellung der Berichte
  • Berücksichtigung der Risikotreiber im Risikomanagementprozess
  • Schulung der Mitarbeiter im Risikomanagement
  • Erstellung der Dokumentation
  • Begleitung bei der Jahresabschlussprüfung

Compliance

Compliance spielt eine wichtige Rolle in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Deutschland. Die MaRisklegen fest, dass Banken und Finanzinstitute über eine effektive Compliance-Funktion verfügen müssen, um die Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften sowie interner Richtlinien sicherzustellen. Die Compliance-Funktion hat da beifolgende Aufgaben und Funktionen gemäß den MaRisk:

  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Die Compliance-Funktion überwacht kontinuierlich die Einhaltung relevanter Gesetze, Verordnungen und aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Dazu gehören beispielsweise Anti-Geldwäsche-Vorschriften, Datenschutzbestimmungen, Wertpapierhandelsvorschriften und Kapitaladäquanzregeln.
  • Entwicklung und Aktualisierung von Richtlinien: Die Compliance-Funktion unterstützt bei der Entwicklung und Aktualisierung interner Richtlinien und Verfahren, die sicherstellen sollen, dass das Institut die geltenden Vorschriften einhält. Sie stellt sicher, dass diese Richtlinien den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
  • Schulung und Sensibilisierung: Die Compliance-Funktion ist für die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf die Einhaltung von Vorschriften und Richtlinien verantwortlich. Sie sensibilisiert das Personal für relevante Compliance-Risiken und fördert das Bewusstsein für die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
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  • Überwachung von Transaktionen und Prozessen: Die Compliance-Funktion überwacht die Transaktionen und Prozesse des Instituts, um mögliche Verstöße gegen Vorschriften aufzudecken. Sie überprüft beispielsweise die Einhaltung von internen Kontrollen, prüft verdächtige Transaktionen im Hinblick auf Geldwäsche oder Betrug und überwacht die Einhaltung von Handelsvorschriften.
  • Berichterstattung: Die Compliance-Funktion erstellt regelmäßige Berichte über die Ergebnisse ihrer Überwachungstätigkeiten und teilt diese der Geschäftsleitung, dem Aufsichtsrat und gegebenenfalls den Aufsichtsbehörden mit. Diese Berichte enthalten Informationen über festgestellte Verstöße, ergriffene Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der Compliance.
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Die Compliance-Funktion arbeitet eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen und unterstützt diese bei Inspektionen und Prüfungen. Sie stellt die erforderlichen Informationen und Unterlagen bereit und unterstützt bei der Klärung von Compliance-Fragen.

Die Compliance-Funktion hat somit die Aufgabe, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien sicherzustellen,um rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken zu minimieren. Sie ist eine wesentliche Komponente des Risikomanagementsystemsgemäß den MaRisk.

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Menschen legen die Hände auf einen Tisch in einem Diagramm
Eine Person markiert in einem Kalender

Unser Leistungsangebot

  • Laufende Beratung der Geschäftsführung im Bereich Compliance
  • Ausgelagerte Compliance-Funktion bei kleinen Gesellschaften
  • Durchführung der Compliance-Bestandsaufnahme
  • Berechnung der Risikotragfähigkeit
  • Rechtsmonitoring
  • Compliance-Risikoanalyse
  • Prüfungsplan
  • Compliance-Prüfungen
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter

Interne Revision

Die Interne Revision spielt eine wesentliche Rolle im Rahmen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).Gemäß den MaRisk müssen Banken und Finanzinstitute in Deutschland über eine unabhängige Interne Revision verfügen, die regelmäßig Prüfungen und Bewertungen des Risikomanagementsystems durchführt. Die Interne Revision hat dabei folgende Aufgaben und Funktionen:

  • Prüfungsplanung: Die Interne Revision plant ihre Prüfungen auf der Grundlage einer Risikoanalyse. Dabei werden diewesentlichen Risiken und Prozesse des Instituts identifiziert, um die Prüfungsschwerpunkte festzulegen.
  • Durchführung von Prüfungen: Die Interne Revision führt Prüfungen durch, um die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagementsystems zu bewerten. Dabei werden die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Richtlinien und Prozesse überprüft. Die Prüfungen umfassen beispielsweise die Bewertung der Risikosteuerung, die Prüfung der Prozesse zur Identifizierung und Bewertung von Risiken, die Überprüfung der Compliance-Funktion sowie die Überprüfung der Datenqualität.
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  • Berichterstattung: Die Interne Revision erstellt Berichte über ihre Prüfungsergebnisse und gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Risikomanagementsystems ab. Diese Berichte werden an die Geschäftsleitung, das Risikomanagement, den Aufsichtsrat und gegebenenfalls die Aufsichtsbehörden weitergeleitet.
  • Überwachung der Umsetzung von Empfehlungen: Die Interne Revision überwacht die Umsetzung der von ihr ausgesprochenen Empfehlungen zur Verbesserung des Risikomanagementsystems. Sie prüft, ob die empfohlenen Maßnahmen wirksam umgesetzt wurden und verfolgt den Fortschritt bei der Beseitigung von Mängeln.
  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit: Die Interne Revision muss unabhängig und unparteilich handeln. Das bedeutet, dass sie keine operativen Verantwortlichkeiten hat und objektiv ihre Prüfungen durchführt. Sie ist direkt dem Aufsichtsrat oder einem Prüfungsausschuss unterstellt, um ihre Unabhängigkeit sicherzustellen.

Die Interne Revision spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Kontrolle des Risikomanagementsystems einer Bank oder eines Finanzinstituts gemäß den MaRisk. Sie unterstützt die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat bei der Gewährleistung einer angemessenen und effektiven Risikosteuerung.

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Logistikabteilung
Menschen diskutieren etwas auf einem Tisch

Unser Leistungsangebot

  • Laufende Beratung der Geschäftsführung im Bereich Interne Revision
  • Ausgelagerte Interne Revision-Funktion bei kleinen und mittelgroßen Gesellschaften
  • Durchführung der Prozess-Bestandsaufnahmen
  • Analyse des IKS-Systems
  • Erstellung einer mehrjährigen Prüfungsplanung
  • Durchführung der Revisionsprüfungen
  • Erstellung der Ad-Hoc-, sowie der Prüfungsberichte
  • Erläuterung der Feststellungen mit praktikablen Messerahmenempfehlungen
  • Begleitung beim Neu-Produkt-Prozess
  • Beratung bei neuen Projekten

Anti-Geldwäsche

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Deutschland fordern, dass Banken und Finanzinstitute einenGeldwäschebeauftragten benennen. Der Geldwäschebeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung von Geldwäsche- undTerrorismusfinanzierungsvorschriften sicherzustellen und die entsprechenden Maßnahmen im Institut zu koordinieren. Im Folgenden sinddie Hauptaufgaben des Geldwäschebeauftragten gemäß den MaRisk aufgeführt:

  • Geldwäscheprävention und Risikomanagement: Der Geldwäschebeauftragte ist für die Entwicklung und Implementierung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen im Institut verantwortlich. Er identifiziert und bewertet Geldwäscherisiken und entwickelt entsprechende Risikomanagementverfahren.
  • Richtlinien und Verfahren: Der Geldwäschebeauftragte unterstützt bei der Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung interner Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Er stellt sicher, dass diese Richtlinien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
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  • Überwachung und Kontrolle: Der Geldwäschebeauftragte überwacht die Transaktionen, Kundenbeziehungen und internen Prozesse des Instituts, um potenzielle Geldwäscheaktivitäten zu erkennen. Er prüft verdächtige Transaktionen und ergreift geeignete Maßnahmen,um Risiken zu mindern.
  • Schulung und Sensibilisierung: Der Geldwäschebeauftragte sorgt für die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften. Er vermittelt das notwendige Wissen, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu melden.
  • Interne und externe Berichterstattung: Der Geldwäschebeauftragte erstellt regelmäßige Berichte über geldwäschebezogene Aktivitäten und Maßnahmen im Institut. Er berichtet sowohl intern an die Geschäftsleitung als auch extern an die zuständigen Aufsichtsbehörden gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
  • Zusammenarbeit mit Behörden: Der Geldwäschebeauftragte arbeitet eng mit den Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden zusammen. Er unterstützt bei Inspektionen und Ermittlungen und stellt die erforderlichen Informationen bereit.

Der Geldwäschebeauftragte spielt eine entscheidende Rolle bei der Geldwäscheprävention und der Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Er gewährleistet, dass das Institut angemessene Maßnahmen ergreift, um Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken zu identifizieren und zu minimieren.

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Eine Person, die einer anderen Geld gibt
Geld, Mann, der Geld auf einem Mobiltelefon berechnet

Unser Leistungsangebot

  • Laufende Beratung der Geschäftsführung im Bereich Interne Revision
  • Etablierung eines Anti-Geldwäsche-Überwachungssystems
  • Risiko- und Gefährdungsanalyse
  • Erstellung des KYC-, KYI-Systems
  • Laufende Überwachung der Transaktionen
  • Überprüfung der Kunden auf Sanktions- und PeP-Treffer
  • Definition der Kontrollen
  • Unterstützung bei der Dokumentation
  • Begleitung der Jahresabschluss-Prüfungen
  • Erkennung und Bekämpfung von Fraud

BAIT

Notfallmanagement nach BSI, MaRisk und BAIT

Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hat verschiedene Standards und Richtlinien entwickelt, um Unternehmen und Organisationen dabei zu unterstützen, ihre IT-Sicherheit zu gewährleisten. Der Standard BSI 200.4 befasst sich mit dem Notfallmanagement.
Das Notfallmanagement nach BSI 200.4 beinhaltet eine systematische Herangehensweise an die Vorbereitung auf und das Reagieren auf IT-Notfälle. Es definiert Maßnahmen und Prozesse, die Unternehmen umsetzen sollten, um im Falle eines IT-Notfalls angemessen reagieren zu können.
Der Standard BSI 200.4 legt die folgenden Schritte für das Notfallmanagement fest:

  • Notfallvorsorge: Die Organisation identifiziert kritische IT-Systeme und -Dienste sowie potenzielle Bedrohungen und Risiken. Auf dieser Grundlage werden Notfallpläne erstellt und aktualisiert. Dabei werden auch Zuständigkeiten und Kommunikationswege festgelegt.
  • Notfallerkennung und -bewertung: Es werden Mechanismen eingerichtet, um potenzielle IT-Notfälle frühzeitig zu erkennen. Dazu gehören beispielsweise Überwachungssysteme, Alarmmeldungen und Bedrohungsanalysen. Im Falle eines Notfalls erfolgt eine Bewertung der Auswirkungen und der Dringlichkeit der Maßnahmen.
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  • Notfallreaktion: Sobald ein IT-Notfall erkannt wurde, werden vordefinierte Maßnahmen ergriffen, um den Schaden zu begrenzen und den Normalbetrieb wiederherzustellen.Dies beinhaltet die Aktivierung des Notfallteams, die Kommunikation mit den relevanten Stakeholdern und die Zusammenarbeit mit externen Partnern, falls erforderlich.
  • Notfallwiederherstellung: Nachdem der Notfall bewältigt wurde, erfolgt die Wiederherstellung des normalen Betriebs. Dies beinhaltet die Überprüfung und Behebung von Schwachstellen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Zudem werden die getroffenen Maßnahmen evaluiert, um Verbesserungen im Notfallmanagement zu identifizieren.
  • Notfallübungen und -schulungen: Regelmäßige Übungen und Schulungen sind entscheidend, um die Effektivität des Notfallmanagements zu gewährleisten. Dadurch können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Ernstfall vorbereitet werden und lernen, angemessen zu reagieren.

Das Notfallmanagement nach BSI 200.4 zielt darauf ab, die Auswirkungen von IT-Notfällen zu minimieren und den Geschäftsbetrieb so schnell wie möglich wiederherzustellen. Es legt Wert auf eine präventive Herangehensweise und eine kontinuierliche Verbesserung des Notfallmanagementsystems.

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Eine Person unterschreibt ein Dokument
Ein Holztisch und ein Bürostuhl

Unser Leistungsangebot

  • Erstellung der Notfallmanagementdokumentation
    • Notfallkonzept
    • Business Continuity Prozess
    • Notfalltestplan
  • Unterstützung bei der Durchführung der Notfalltests
  • Dokumentation
  • Schulung der Mitarbeiter

(IT-)Auslagerung und (IT-) Fremdbezug

Die "Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT" (BAIT) sind eine Richtlinie der deutschen Finanzaufsicht (BaFin), die spezifischen Anforderungen an die IT-Organisation und das IT-Risikomanagement von Banken festlegt. Im Kontext der BAIT bezieht sich die IT-Auslagerung auf die Auslagerung von IT-Dienstleistungen oder -Funktionen an Dritte, wie zum Beispiel Cloud-Dienstleister oder IT-Service-Provider. Die BAIT enthält bestimmte Vorgaben für die IT-Auslagerung, um sicherzustellen, dass Banken ihre Verantwortung für die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement nicht aus der Hand geben.

Im Zusammenhang mit der IT-Auslagerung nach BAIT sollten Banken die folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • Auslagerungsstrategie und Risikomanagement: Banken müssen eine umfassende Auslagerungsstrategie entwickeln, die klare Ziele und Rahmenbedingungen für die IT-Auslagerung definiert. Zudem müssen sie ein effektives Risikomanagement für die Auslagerung etablieren, um potenzielle Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu überwachen.
  • Auswahl und Steuerung des Dienstleisters: Bei der Auswahl eines Dienstleisters für die IT-Auslagerung müssen Banken sorgfältige Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass der Dienstleister über angemessene Sicherheitsvorkehrungen, Kompetenzen und Erfahrungen verfügt. Es sollten klare Vereinbarungen und Verträge getroffen werden, die die Verantwortlichkeiten, Sicherheitsanforderungen und Berichtspflichten regeln.
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  • Kontrolle und Überwachung: Banken müssen die Auslagerung kontinuierlich überwachen und die Dienstmeisterleistungen regelmäßig bewerten. Dies umfasst die Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen, die Durchführung von Audits und die Überwachung der Leistung des Dienstleisters.
  • Notfall- und Ausfallmanagement: Banken müssen sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen für das Notfall- und Ausfallmanagement bei der IT-Auslagerung vorhanden sind. Es sollten Pläne für den Umgang mit IT-Notfällen und Ausfällen erstellt werden, die auch die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Dienstleister beinhalten.
  • Datenschutz und Datensicherheit: Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentraler Aspekt bei der IT-Auslagerung. Banken müssen sicherstellen, dass der Dienstleister angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Daten implementiert hat und die Anforderungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden.
  • Rückhaltbarkeit und Exit-Strategie: Banken sollten sicherstellen, dass sie im Falle einer Beendigung der Auslagerung die Möglichkeit haben, ihre IT-Dienste wieder zurückzuführen oder an einen anderen Dienstleister zu übertragen. Eine klare Exit-Strategie und entsprechende Vereinbarungen im Vertrag sind wichtig, um eine reibungslose Rückführung zu gewährleisten.

Die genauen Anforderungen an die Risikokultur können je nach Art und Größe des Unternehmens variieren. Es ist wichtig, die aktuellen MaRisk-Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu konsultieren, um die spezifischen Anforderungen an die Risikokultur in einem bestimmten Kontext zu verstehen.

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Eine Person zeigt auf einen Laptop-Bildschirm
Eine Person, die ihr Smartphone nutzt und die Aktienmärkte beobachtet

Unser Leistungsangebot

  • Laufende Beratung der Geschäftsführung im Bereich Auslagerungsmanagement
  • Erstellung eines Auslagerungsregisters
  • Risiko- und Gefährdungsanalyse der Auslagerungsprozesse und der Dienstleister
  • Bewertung der neuen Dienst leiser
  • Unterstützung bei der Erstellung der Auslagerungsverträge
  • Definition der SLAs und KPIs
  • Einführung von Kontrollen der Auslagerungspartner
  • Beantwortung der Datenschutz- sowie IT-Sicherheitsanfragen
  • Überprüfung der Technisch-Organisatorischen-Maßnahmen(TOMs)
  • Unterstützung bei der Dokumentation

IT-Prozesse und IT-Betrieb

Die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) sind eine Richtlinie der deutschen Finanzaufsicht (BaFin), die spezifischen Anforderungen an den IT-Betrieb von Banken festlegt. Die BAIT legen Wert auf eine sichere und zuverlässige IT-Infrastruktur sowie auf angemessene IT-Prozesse und -Kontrollen. Im Folgenden sind einige wichtige Anforderungen der BAIT an den IT-Betrieb aufgeführt:

  • IT-Organisation: Banken müssen eine angemessene IT-Organisation etablieren, die über klare Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen verfügt. Eine solide IT-Governance-Struktur sollte vorhanden sein, um effektive Entscheidungsprozesse und Kontrollmechanismen sicherzustellen.
  • IT-Strategie und IT-Architektur: Banken sollten eine umfassende IT-Strategie entwickeln, die die Unternehmensziele unterstützt und langfristige Pläne für die IT-Entwicklungdefiniert. Eine angemessene IT-Architektur sollte vorhanden sein, um die Integration, Skalierbarkeit, Sicherheit und Flexibilität der IT-Systeme sicherzustellen.
  • IT-Risikomanagement: Ein effektives IT-Risikomanagement ist von großer Bedeutung. Banken müssen Risiken identifizieren, bewerten und kontrollieren, die mit dem IT-Betrieb verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Risiken in Bezug auf Sicherheit, Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der IT-Systeme und -Daten.
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  • IT-Sicherheit: Die BAIT legen großen Wert auf IT-Sicherheit. Banken müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um ihre IT-Systeme vor Bedrohungen zu schützen. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Zugangskontrolle, zum Schutz vor Malware, zur Verschlüsselung von sensiblen Daten und zur Sicherstellung der physischen Sicherheit von IT-Infrastruktur und Datenzentren.
  • IT-Notfallmanagement: Banken müssen über angemessene Notfallpläne und -maßnahmen verfügen, um im Falle von IT-Notfällen schnell und effektiv reagieren zu können. Dies beinhaltet die Wiederherstellung des IT-Betriebs, die Kommunikation mit relevanten Parteien und die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, falls erforderlich.
  • IT-Change-Management: Änderungen im IT-Betrieb müssen kontrolliert und dokumentiert werden. Banken sollten klare Richtlinien und Verfahren für das Change-Management haben, um sicherzustellen, dass Änderungen sorgfältig geplant, getestet und implementiert werden, ohne den stabilen Betrieb zu gefährden.
  • IT-Betriebssicherheit: Banken müssen den IT-Betrieb sicherstellen, indem sie geeignete Maßnahmen zur Überwachung, Protokollierung und Analyse der IT-Systeme und -Dienste implementieren. Dies umfasst auch das Management von IT-Sicherheitsvorfällen und die Durchführung regelmäßiger Audits
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Social-Media-Symbole in einem Smartphone
Social-Media-Symbole in einem Smartphone

Unser Leistungsangebot

  • Laufende Beratung der Geschäftsführung im Bereich IT-Betriebund IT-Prozesse
  • Durchführung der Bestandsaufnahme der Prozesse
  • Erstellung der IT-Prozess-Landkarte
  • Durchführung der Schutzbedarfsanalyse
  • Implementierung des Notfallmanagements
  • Unterstützung bei der Dokumentation

Compliance

Die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) enthalten auch spezifische Anforderungen an den Datenschutz für Banken. Diese Anforderungen basieren auf den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Im Folgenden sind einige wichtige BAIT-Anforderungen an den Datenschutz aufgeführt:

  • Datenschutzkonzept: Banken müssen ein angemessenes Datenschutzkonzept entwickeln und implementieren, das die Grundsätze des Datenschutzes berücksichtigt. Das Konzept sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, einschließlich der Erfassung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und Vernichtung von Daten.
  • Datenschutzbeauftragter: Banken sollten einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der für die Überwachung und Koordination der Datenschutzaktivitäten verantwortlich ist.Der Datenschutzbeauftragte sollte über umfassendes Wissen im Bereich des Datenschutzes verfügen und unabhängig agieren.
  • Datenschutzrichtlinie und -prozesse: Banken sollten eine Datenschutzrichtlinie entwickeln und implementieren, die klare Regeln und Verfahren für den Umgang mit personenbezogenen Daten festlegt. Dies umfasst die Einhaltung der Prinzipien der Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz, Integrität und Vertraulichkeit.
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  • Datensicherheit: Banken müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen. Dazu gehören zum Beispiel Zugangskontrollen, Verschlüsselung, Sicherheitsüberprüfungen, Protokollierung und regelmäßige Sicherheitsaudits.
  • Auftragsverarbeitung: Banken müssen sicherstellen, dass bei der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten durch externe Dienstleister die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehören vertragliche Vereinbarungen mit den Dienstleistern, die die Verantwortlichkeiten, Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzpflichten regeln.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei Verarbeitungsvorgängen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen, sollten Banken eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Dies dient dazu, mögliche Auswirkungen auf den Datenschutz zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • Betroffenenrechte: Banken müssen sicherstellen, dass betroffene Personen ihre Datenschutzrechte, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch,ausüben können. Es sollten Mechanismen und Verfahren eingerichtet werden, um solche Anfragen zu bearbeiten und angemessen zu reagieren.

Diese sind nur einige der wichtigen BAIT-Anforderungen an den Datenschutz im Bankensektor. Es ist wichtig, dass Banken die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften kontinuierlich überwachen und sicherstellen, dass sie ihre Datenschutzmaßnahmen entsprechend anpassen.

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Sicherheitsklick
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Unser Leistungsangebot

  • Laufende Beratung der Geschäftsführung im Datenschutz
  • Durchführung der Bestandsaufnahme der Prozesse
  • Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sowie der Datenschutzfolgenabschätzung
  • Formalisierung der betroffenen Rechte
  • Prüfung der diversen Datenschutzerklärungen nach DSGVO
  • Implementierung der Meldeverfahren bei Datenschutz-Verstößen
  • Unterstützung bei der Dokumentation
  • Erstellung der Datenschutzvertragsmuster (AVV)
  • Sicherstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)

ESG-Risiken

Identifikation der ESG - Treiber

Stand der Wissenschaft:

  • Es finden sich bisher keine allgemeingültigen ESG-Risikofaktoren wieder
  • Vorteil: Es ist jedem freigestellt, wie diese Faktoren definiert werden
  • Voraussetzung: Plausible Begründung für die Auswahl der Methode
  • Mögliche Lösung
  • Heranziehen von den Standards, die bereits integriert sind!
  • GRI-Berichtsstandards für die E- sowie S-Risiken
  • EFRAC ESRS-Risiken für die G-Risiken
Sicherheitsklick
Implementierung der ESG-Risiken im Risikomanagement

Implementierung der ESG-Risiken im Risikomanagement

Seit dem 29.06.2023 sind die FDIs verpflichtet bis Ende 2023 die Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement zu implementieren.

  • Mit dem GRIN-Risk-Modell können Sie bis zu 90% der MaRisk-Anforderungen erfüllen.
  • Des Weiteren können die ESG-Risiken auch in Bereichen Auslagerung, Notfallmanagement sowie Prozessdokumentation integriert werden.

Folgende Vorteile bietet die GRIN-Risk-Check für Sie an:

  • Durchführung einer Risikobestandsaufnahme
  • Zuordnung der ESG-Treiber
  • Qualitative Bewertung der Risikofelder
  • Bestimmung der Wesentlichkeit
  • Damit können bis zu 90% der MaRisk-Anforderungen erfüllt werde

Bei Fragen zur Durchführung der Risikoinventur, Bestimmung der ESG-Treiber sowie Berechnung der Wesentlichkeit kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Smartphone und Brille

Nach den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) müssen Banken und Finanzinstitute in Deutschland ein effektives Risikomanagement etablieren. Das Risikocontrolling ist eine wichtige Funktion innerhalb des Risikomanagements und hat die Aufgabe, die Risiken eines Instituts zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu überwachen.Die Funktion des Risikocontrollings nach MaRisk umfasst verschiedene Aufgabenbereiche:

  • Die Anwendung unterstützt Sie dabei sowohl die Nachhaltigkeitsanforderungen im Bereich der Governance gemäß der ESG zu erfüllen als auch die Risikokultur im Unternehmen entsprechend der MaRisk-Anforderungen zu messen
  • Sie bekommen eine klare Einsicht sowohl in die Bestandteile der Governance, Identifizierung der Schwachstellen als auch Bestimmung der Maßnahmen
Benötigen Sie Hilfe und Steuerplanung auf Notizen

ANSCHRIFT & KONTAKT

GRINMAN Consulting
Rheinaustr. 32
68163 Mannheim

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