Ich biete Schulungen und Workshops für Entscheidungsträger und Beschäftigte an, um das Bewusstsein für Risikomanagement, Compliance, interne Revision, Datenschutz und Nachhaltigkeit zu stärken. Durch maßgeschneiderte Schulungsprogramme können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um Risiken zuerkennen, Compliance-Richtlinien einzuhalten, interne Kontrollen durchzuführen und nachhaltiges Handeln in ihren täglichen Aufgaben zu integrieren.
Meine Schulungen sind praxisorientiert und auf die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten. Sie decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die Entwicklung von Compliance-Maßnahmen, interne Audit-Techniken und -Methoden sowie die Implementierung von nachhaltigen Geschäftspraktiken.
Ich habe umfangreiche Erfahrung darin, Schulungen sowohl für Führungskräfte als auch für Mitarbeiter auf verschiedenen Ebenen durchzuführen. Mein Ziel ist es, komplexe Konzepte verständlich zu vermitteln und praktische Beispiele und Fallstudien einzubeziehen, um das Lernen zu verbessern und den Teilnehmern das nötige Werkzeug zur Verfügung zu stellen, um ihre Aufgaben effektiv auszuführen.
Durch meine Schulungen können Unternehmen das Risikobewusstsein in der gesamten Organisation stärken, die Einhaltung von Compliance-Vorschriften verbessern, die Effektivität interner Kontrollen steigern und nachhaltige Praktiken in das Geschäftsalltagintegrieren.
Wenn Sie Interesse an Schulungen für Ihr Unternehmen haben oder weitere Informationen zu meinen Schulungsprogrammen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich einfach, und ich helfe Ihnen gerne weiter
Nach AT 3 (Allgemeiner Teil) der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Deutschland gibt es verschiedene Anforderungen an Geschäftsführer. Die genauen Anforderungen können je nach Art des Instituts variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Punkte:
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Kontext und Art des Unternehmens variieren können. Die MaRisksind spezifisch auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute ausgerichtet, und andere Branchen können unterschiedliche regulatorische Anforderungen haben. Es wird empfohlen, die aktuellen MaRisk-Richtlinien der BaFin oder fachkundigen Rechtsbeistand zu konsultieren, um spezifische Anforderungen für Geschäftsführer in einem bestimmten Kontext zu ermitteln.
Lese wenigerAT 3 (Allgemeiner Teil) der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) beinhaltet auch die Anforderungen an die Risikokultur eines Unternehmens. Die Risikokultur bezieht sich auf die Werte, Überzeugungen und Verhaltensweisen innerhalb einer Organisation in Bezug auf Risiken und deren Management. Eine starke Risikokultur ist entscheidend, um eine angemessene Risikosteuerung zu gewährleisten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen. Die Anforderungen an die Risikokultur gemäß AT 3 MaRisk umfassen:
Die genauen Anforderungen an die Risikokultur können je nach Art und Größe des Unternehmens variieren. Es ist wichtig, die aktuellen MaRisk-Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu konsultieren, um die spezifischen Anforderungen an die Risikokultur in einem bestimmten Kontext zu verstehen.
Lese wenigerNach den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) müssen Banken und Finanzinstitute in Deutschland ein effektives Risikomanagement etablieren. Das Risikocontrolling ist eine wichtige Funktion innerhalb des Risikomanagements und hat die Aufgabe, die Risiken eines Instituts zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu überwachen.Die Funktion des Risikocontrollings nach MaRisk umfasst verschiedene Aufgabenbereiche:
Das Risikocontrolling hat somit eine wichtige Funktion bei der Sicherstellung einer angemessenen Risikosteuerung und -überwachung innerhalb eines Instituts gemäß den Anforderungen der MaRisk.
Lese wenigerCompliance spielt eine wichtige Rolle in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Deutschland. Die MaRisklegen fest, dass Banken und Finanzinstitute über eine effektive Compliance-Funktion verfügen müssen, um die Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften sowie interner Richtlinien sicherzustellen. Die Compliance-Funktion hat da beifolgende Aufgaben und Funktionen gemäß den MaRisk:
Die Compliance-Funktion hat somit die Aufgabe, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien sicherzustellen,um rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken zu minimieren. Sie ist eine wesentliche Komponente des Risikomanagementsystemsgemäß den MaRisk.
Lese wenigerDie Interne Revision spielt eine wesentliche Rolle im Rahmen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).Gemäß den MaRisk müssen Banken und Finanzinstitute in Deutschland über eine unabhängige Interne Revision verfügen, die regelmäßig Prüfungen und Bewertungen des Risikomanagementsystems durchführt. Die Interne Revision hat dabei folgende Aufgaben und Funktionen:
Die Interne Revision spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Kontrolle des Risikomanagementsystems einer Bank oder eines Finanzinstituts gemäß den MaRisk. Sie unterstützt die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat bei der Gewährleistung einer angemessenen und effektiven Risikosteuerung.
Lese wenigerDie Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Deutschland fordern, dass Banken und Finanzinstitute einenGeldwäschebeauftragten benennen. Der Geldwäschebeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung von Geldwäsche- undTerrorismusfinanzierungsvorschriften sicherzustellen und die entsprechenden Maßnahmen im Institut zu koordinieren. Im Folgenden sinddie Hauptaufgaben des Geldwäschebeauftragten gemäß den MaRisk aufgeführt:
Der Geldwäschebeauftragte spielt eine entscheidende Rolle bei der Geldwäscheprävention und der Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Er gewährleistet, dass das Institut angemessene Maßnahmen ergreift, um Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken zu identifizieren und zu minimieren.
Lese wenigerDas BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hat verschiedene Standards und Richtlinien entwickelt, um Unternehmen und Organisationen dabei zu unterstützen, ihre IT-Sicherheit zu gewährleisten. Der Standard BSI 200.4 befasst sich mit dem Notfallmanagement.
Das Notfallmanagement nach BSI 200.4 beinhaltet eine systematische Herangehensweise an die Vorbereitung auf und das Reagieren auf IT-Notfälle. Es definiert Maßnahmen und Prozesse, die Unternehmen umsetzen sollten, um im Falle eines IT-Notfalls angemessen reagieren zu können.
Der Standard BSI 200.4 legt die folgenden Schritte für das Notfallmanagement fest:
Das Notfallmanagement nach BSI 200.4 zielt darauf ab, die Auswirkungen von IT-Notfällen zu minimieren und den Geschäftsbetrieb so schnell wie möglich wiederherzustellen. Es legt Wert auf eine präventive Herangehensweise und eine kontinuierliche Verbesserung des Notfallmanagementsystems.
Lese wenigerDie "Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT" (BAIT) sind eine Richtlinie der deutschen Finanzaufsicht (BaFin), die spezifischen Anforderungen an die IT-Organisation und das IT-Risikomanagement von Banken festlegt. Im Kontext der BAIT bezieht sich die IT-Auslagerung auf die Auslagerung von IT-Dienstleistungen oder -Funktionen an Dritte, wie zum Beispiel Cloud-Dienstleister oder IT-Service-Provider. Die BAIT enthält bestimmte Vorgaben für die IT-Auslagerung, um sicherzustellen, dass Banken ihre Verantwortung für die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement nicht aus der Hand geben.
Im Zusammenhang mit der IT-Auslagerung nach BAIT sollten Banken die folgenden Aspekte berücksichtigen:
Die genauen Anforderungen an die Risikokultur können je nach Art und Größe des Unternehmens variieren. Es ist wichtig, die aktuellen MaRisk-Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu konsultieren, um die spezifischen Anforderungen an die Risikokultur in einem bestimmten Kontext zu verstehen.
Lese wenigerDie "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) sind eine Richtlinie der deutschen Finanzaufsicht (BaFin), die spezifischen Anforderungen an den IT-Betrieb von Banken festlegt. Die BAIT legen Wert auf eine sichere und zuverlässige IT-Infrastruktur sowie auf angemessene IT-Prozesse und -Kontrollen. Im Folgenden sind einige wichtige Anforderungen der BAIT an den IT-Betrieb aufgeführt:
Die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) enthalten auch spezifische Anforderungen an den Datenschutz für Banken. Diese Anforderungen basieren auf den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Im Folgenden sind einige wichtige BAIT-Anforderungen an den Datenschutz aufgeführt:
Diese sind nur einige der wichtigen BAIT-Anforderungen an den Datenschutz im Bankensektor. Es ist wichtig, dass Banken die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften kontinuierlich überwachen und sicherstellen, dass sie ihre Datenschutzmaßnahmen entsprechend anpassen.
Lese wenigerStand der Wissenschaft:
Seit dem 29.06.2023 sind die FDIs verpflichtet bis Ende 2023 die Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement zu implementieren.
Folgende Vorteile bietet die GRIN-Risk-Check für Sie an:
Bei Fragen zur Durchführung der Risikoinventur, Bestimmung der ESG-Treiber sowie Berechnung der Wesentlichkeit kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Nach den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) müssen Banken und Finanzinstitute in Deutschland ein effektives Risikomanagement etablieren. Das Risikocontrolling ist eine wichtige Funktion innerhalb des Risikomanagements und hat die Aufgabe, die Risiken eines Instituts zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu überwachen.Die Funktion des Risikocontrollings nach MaRisk umfasst verschiedene Aufgabenbereiche: