Regulatorische Anforderungen - MaRisk

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind ein Regelwerk der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)für Banken und Finanzinstitute.
Am 29.06.2023 wurde die 7. MaRisk-Novelle veröffentlicht. Die Neuerungen betreffen vor allem im Bereich der Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement, Auslagerung, Notfallmanagement sowie Dokumentation. Weitere Neuerungen betreffen die Anforderungen an die eigenen Immobilien sowie Umsetzung der EBA-Leitlinien für Kreditvergabe und Überwachung. Gerne unterstütze ich Sie bei der Umsetzung der neuen MaRisk-Novelle.
Die MaRisk legen den rechtlichen Rahmen für das Risikomanagement in Banken fest und dienen der Sicherstellung einer angemessenen Risikokultur und Risikotransparenz.
Sie umfassen verschiedene Bereiche wie Governance, Risikotragfähigkeit, Risikoarten (z. B. Kredit-, Marktpreis-, Liquiditätsrisiken), Risikomessung und -steuerung sowie das Auslagerungsmanagement.

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Die MaRisk betonen die Bedeutung einer angemessenen Risikotragfähigkeit, d.h. dass die Bank über ausreichendes Eigenkapital verfügen muss, um die eingegangenen Risiken abzudecken.
Sie legen Anforderungen an die Governance-Prozesse und -Strukturen fest, einschließlich der Einrichtung eines Risikoausschusses und der klaren Verantwortung des Top-Managements für das Risikomanagement.
Die MaRisk fordern eine angemessene Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken, einschließlich der Implementierung von internen Kontrollen und der Durchführung von Risikobewertungen.
Sie enthalten auch Bestimmungen zur Liquiditäts- und Zinsrisikosteuerung, um die finanzielle Stabilität der Banken zu gewährleisten.
Die MaRisk fordern eine angemessene Überwachung und Berichterstattung von Risiken, um eine transparente Kommunikation gegenüber den Aufsichtsbehörden und den internen Entscheidungsträgern sicherzustellen.
Sie stellen Anforderungen an das Auslagerungsmanagement, um sicherzustellen, dass Risiken bei der Auslagerung von Geschäftstätigkeiten angemessen identifiziert, bewertet und gesteuert werden.

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